Gastaufnahmevertrags-Bedingungen


  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
     
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bis 90 Tage vor dem ersten Buchungstag ist die Stornierung kostenfrei, danach gilt Punkt 4.
     
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
     
  4. a Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

    b Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Inklusivpreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensions-Inklusivpreises.
     
  5. a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

    b Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
     
  6. Erfüllungsort ist Templin und Gerichtsstand ist Prenzlau.


Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und stehen für eine diesbezügliche Beratung gerne zur Verfügung.

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